

Ankörung und Bewertung für unser Nachwuchs
Frühjahrs- und Herbstankörung
Datum: April/Mai und November
Ort: Wileroltigen
Zeit wird mit Aufgebot bekannt gegeben. Der obligatorische Hüteanlagentest erfolgt vor der Zuchttauglichkeitsprüfung.
Mindestalter: 12 Monate
Gebühren: Fr. 100.-- für Clubmitglieder Fr. 200.-- für Nichtmitglieder
Meldeschluss:
Min. 3, max. 6 Hunde
Anmeldungen werden nach Posteingang berücksichtig.
Die Hunde müssen im Schweiz. Hundestammbuch (SHSB) eingetragen sein.
Schriftliche Anmeldung mit Kopien des Stammbaumes und des HD-Zeugnisses an Susanna Bretscher, Wiesentalstrasse 3, 8488 Turbenthal
Die Originale müssen an die ZTP mitgebracht werden.
Interessierte Mitglieder und Zuschauer sind gebeten, sich bei Susanna Bretscher, Tel. 052 385 50 06 oder per E-Mail
susanna.bretscher@vpod-ssp.ch anzumelden.
Ergebniss der Ankörungen 2009


Zuchttauglichkeitsprüfung / Ankörung
Der Weg vom Besitz eines reinrassigen Bergers des Pyrénées zum Besitz eines Zuchtrüden oder einer Zuchthündin führt über die Zuchttauglichkeitsprüfung (Ankörung), dazu gilt es einige Vorschriften einzuhalten, wie: - Ihr Hunde, mit denen gezüchtet werden soll, müssen dem betreffenden Rasse-Standard der FCI in hohem Masse entsprechen.
- Die Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) ist für alle Bergers, die durch den Club Suisse du Berger des Pyrénées (CSBP) zur Zucht zugelassen werden sollen, obligatorisch.
- Nur die Nachkommen von offiziell zur Zucht zugelassenen Hunden werden ins Schweizerische Hundestammbuch (SHSB) eingetragen und erhalten die Abstammungsurkunde der SKG.
- Der rechtmässige Eigentümer muss durch die Stammbuchverwaltung der SKG in die Original-Abstammungsurkunde eingetragen und beglaubigt sein.
- Importhunde sind vorgängig ins SHSB eintragen zu lassen, dazu benötigen sie die Auslandsanerkennung der FCI zusätzlich zur Ahnentafel.
- Das Mindestalter für Rüden und Hündinnen zur Zulassung zur Zuchttauglichkeitsprüfung ZTP beträgt 12 Monate.
Alle zur Zucht vorgesehenen Hunde müssen mittels Microchip gekennzeichnet sein. Die Implantierung eines Transponders kann nur durch den Tierarzt vorgenommen werden, welcher einen SKG-Stempel besitzen. Die Chip-Nummer ist vom Tierarzt mittels Kleber auf der Abstammungsurkunde einzutragen und mittels SKG-Stempel zu versiegeln. Die Implantierung eines Transponders hat auf jeden Fall vor dem HD-Röntgen zu geschehen. - Die Hunde dürfen frühestens im Alter von 12 Monaten geröntgt werden. Geröntgt werden kann bei jedem dafür eingerichteten Tierarzt.
- Die Auswertung der Röntgenaufnahmen, bzw. die Atteste sind in den Universitätskliniken Bern oder Zürich ausstellen zu lassen.
- Zur Zucht zugelassen werden nur Hunde die HD-frei (HD-Grad A), solche mit Übergangsform (HD B) oder mit leichter HD (HD C). Hunde mit HD C dürfen nur mit Partnern mit HD A oder B gepaart werden.
- Zur ZTP ist von jedem vorgeführten Hund die Originalabstammungsurkunde, das Original-HD-Zeugnis mitzubringen.
- Die ZTP besteht aus einer Exterieur- und einer Wesensprüfung. Beide werden am gleichen Tag durchgeführt. Bewertungen von Schönheitsausstellungen haben keinen Einfluss auf die Exterieurbeurteilung an der ZTP.
- Die Körgebühren sind für jeden vorgeführten Hund zu entrichten, unabhängig ob er zur Zucht zugelassen wird oder nicht.
- Die ZTP wird zweimal jährlich durchgeführt. (garantiert eine im Jahr)
- Die Anmeldung zur ZTP muss fristgerecht unter Beilage einer Stammbaumkopie sowie einer Kopie der HD-Auswertung an den Zuchtwart des CSBP erfolgen.
Zusätzliche Angaben finden Sie im Zuchtreglement des CSBP und im Zucht- und Eintragungsreglement der SKG.
Bericht eines möglichen Prüfungsablaufes


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